Hygienekonzept Jahreshauptversammlung 22.10.2021
Das Hygienekonzept enthält geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und zur Umsetzung der verpflichtenden Mund-Nase Bedeckung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist für die Teilnahme ein Impfnachweis (2. Impfung muss 14 Tage her sein), oder ein Genesungsnachweis (positiver Testnachweis nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate) erforderlich. Alternativ kann ein Vorort (bitte um 19:00 Uhr anwesen sein), negativer Schnell- oder PCR-Test oder einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital vorgelegt werden (nicht älter als 24 h).
Es gilt die sogenannte 3G-Regel!
Betretungsverbot gilt für:
Personen, die nicht geimpft/genesen sind und keinen Negativ-Test vorweisen können
Personen mit einer SARSCoV-19 Infektion
Personen, die Kontakt zu Covid-19 Fällen in den letzten 14 Tagen hatten
Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen, kein Geruchs- und Geschmackssinn) bitten wir der Versammlung fernzubleiben.
Die Rückverfolgbarkeit für die Teilnahme an der Sitzung gilt für alle Personen. Beim Betreten der Halle sind die Teilnehmer/innen verpflichtet, sich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Werden diese notwendigen Maßnahmen nicht erfüllt, wird der Zutritt zur Versammlung nicht gestattet.
Absperrungen und Abstandsmarkierungen sind einzuhalten. Die Anweisungen der am Einlass eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
Das Betreten und das Verlassen der Bürgerhalle wird per Einbahnstraßenregelung geregelt.
Eingang über den Haupteingang (Kirchenstraße)
Ausgang über die Notausgänge (Parkplatz)
Toiletten dürfen normal aufgesucht werden
Garderobe, nicht mehr wie 3 Personen gleichzeitig
Allgemeine Verhaltensregeln
Vor dem Betreten der Bürgerhalle sind die Hände gründlich zu desinfizieren, entsprechende Spender stehen am Eingang zur Verfügung.
Beim Betreten der Bürgerhalle und auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen ist eine OP-Maske (Stand 02.09.2021) zu tragen, die Maskenpflicht bleibt bis zum Erreichen des Sitzplatzes bestehen.
Jeder wird angehalten, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den aktuell geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander, von den Beschränkungen befreit sind.
Die Nies- und Hustenetikette ist zu wahren.
Die Anzahl der Teilnehmer ist für den Sitzungsraum mit einem Bestuhlungsplan festgelegt und darf nicht überschritten werden (max. 100 Pers.). Die Begrenzung der Teilnehmer stellt keinen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot dar.
Die Belegung der Halle wird durch Einzelsitzplätze (Abstand 1,5 m) ohne Tisch durchgeführt, und es werden keine Speisen und Getränke gereicht.
Falls sich die Corona-Beschränkungen bis zum 22.10.2021 ändern, gelten natürlich die dann maßgeblichen Regelungen.
Der Vorstand