Hygienekonzept Jahreshauptversammlung 22.10.2021
Das Hygienekonzept enthält geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und zur Umsetzung der verpflichtenden Mund-Nase Bedeckung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist für die Teilnahme ein Impfnachweis (2. Impfung muss 14 Tage her sein), oder ein Genesungsnachweis (positiver Testnachweis nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate) erforderlich. Alternativ kann ein Vorort (bitte um 19:00 Uhr anwesen sein), negativer Schnell- oder PCR-Test oder einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital vorgelegt werden (nicht […]